Videoüberwachung für das Firmengelände
Videoüberwachung für das Firmengelände - stabil gegen Sabotage.
Videoüberwachung für das Firmengelände
die Sicherheit hat oberster Priorität!
Videoüberwachung für das Firmengelände: Sicherheit durch beste Technik
Rund um den Schutz unserer Kundinnen und Kunden bieten wir von SECTRA ein gut aufgestelltes Portfolio von hoch effizienten Maßnahmen. Sowohl Privatgebäude als auch die Areale vom Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen erhalten durch unsere Expertise und die moderne Technik ein ausgereiftes Sicherheitskonzept - ganz nach Bedarf. Besonders die Videoüberwachung für das Firmengelände sollte professionell und präzise umgesetzt werden. Denn gerade ein ausgedehntes Gelände und die Ansammlung hoher unternehmerischer Werte erfordern die perfekte Sicherheitslösung, die Einbruch und Diebstahl, Vandalismus und Industriespionage gezielt abwehrt und das Betriebsgelände inklusive seiner Gebäude umfassend schützt.
Ein perfektes Duo: Versicherungsschutz plus Videoüberwachung für das Firmengelände
Natürlich sind Unternehmen bereits per Gesetz verpflichtet, ihr Hab und Gut durch entsprechende Versicherungen abzusichern. Denn sowohl ein Einbruch als auch ein Brand oder ein Wasserschaden können Folgekosten anrichten, die nicht selten Zigtausende oder gar Millionensummen umfassen. Entsprechende Versicherungen sind also richtig und wichtig. Dennoch gilt es als von hoher Bedeutung, dass Sie als Unternehmer oder Fachkraft Ihres Betriebs auch ein modernes Modell einer Alarmanlage oder einer Videoüberwachung für das Firmengelände installieren, um dem Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens echte Mehrwerte zu schenken. Das sollten Sie aus guten Gründen umsetzen!
1. Anforderungen der VersicherungenKlassischerweise verlangen diese Gesellschaften, dass Unternehmen rund um das Absichern des Betriebsgeländes auch Eigeninitiative zeigen. Denn sonst könnte es durchaus sein, dass - falls etwa ein Einbrüche verübt wird - die Versicherung ausschließlich einen Teil der Leistung ausbezahlt und als Grund anführt, dass das Unternehmen seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wäre. Dies vermeidet man, indem etwa die hochwertige Videoüberwachung für das Firmengelände installiert wird.2. Vorbeugen statt VerhandelnDas Motto "Vorbeugen statt Heilen" stammt ja eigentlich aus der Medizin - aber es trifft auch perfekt das Konzept der optimalen Sicherheit. Prävention stellt das A und O dar. Denn auch wenn Sie nach einem Einbruch oder einem Brand von den Versicherungen die vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten, dürfte Ihr Geschäftsbetrieb dennoch unerfreulich eingeschränkt sein. Außerdem bedeuten Einbrüche natürlich auch negative Schlagzeilen und manche Kunden könnten vermuten, dass es um die Sicherheitsstandards Ihres Unternehmens nicht gut bestellt sei. Dies vermeiden Sie durch den Einbau einer Videoüberwachung für das Firmengelände von SECTRA.Diese Beispiele untermauern, dass das Einbauen einer hochwertigen und nach Bedarf ausgewählten Videoüberwachung für das Firmengelände auch einen echten Wettbewerbsvorteil unter der Konkurrenz darstellt. Wir von SECTRA beraten Sie kostenlos, wie Sie diesen Vorteil perfekt umsetzen.
Videoüberwachung für das Firmengelände und Alarmanlage VDS?
Viele Versicherungen schreiben ihren Unternehmenskunden das Installieren von Sicherheitstechnik nach dem VDS-Standard vor. Auch wir führen solche Modelle, aber auch Alternativen, die diese Anforderungen ebenfalls lückenlos und durchaus auch erfreulich günstig umsetzen. Wir von SECTRA beraten Sie, welche unserer Lösungen auch den Schutz nach den Statuten der von Ihnen gewählten Versicherungsgesellschaft abdecken.
Was kontrolliert die Videoüberwachung für das Firmengelände?
Pauschale Aussagen wären unseriös. Denn erst die nach Maß gewählte und konfigurierte Videoüberwachung für das Firmengelände macht die Installation wertvoll. Je nach Modell und Sicherheitskonzept checkt und schützt die Kamera-gestützte Art von Sicherheitslösung etwa: den Fuhrpark des Unternehmens die Hallen und Werkstätten des Betriebs Bürogebäude und deren installierte Technik Bargeldbestände und Dokumente das Lager von Rohstoffe, Bauteilen und Endprodukten Unterlagen rund um Betriebsverfahren und Patente Daten von Kunden und Partnern
- den Fuhrpark des Unternehmens
- die Hallen und Werkstätten des Betriebs
- Bürogebäude und deren installierte Technik
- Bargeldbestände und Dokumente
- das Lager von Rohstoffe, Bauteilen und Endprodukten
- Unterlagen rund um Betriebsverfahren und Patente
- Daten von Kunden und Partnern
Diese Beispiele dokumentieren schon, welchen Wert die nach Bedarf installierte Videoüberwachung für das Firmengelände dem Unternehmen bietet. Sie schützt das Unternehmen und dessen Werte, aber selbstverständlich auch Mitarbeiter und Besucher, Kunden und Partner, die das Betriebsgelände oder den Laden besuchen. Natürlich detektiert ein solch solides Sicherheitssystem den Zutritt von Unbefugten. Es unterstützt aber auch den Schutz des Unternehmens, weil es Brände und Rauch, Wasserschaden und Blitzeinschlag detektiert und den passenden Einrichtungen meldet. Feuerwehr und Polizei sind dann schnell alarmiert und handeln, ehe umfassende Schäden und hohe Kosten entstehen. Auch Vandalismus wird entdeckt und durch das Videomaterial die entsprechende Klage bezüglich des Schadensersatzes effektiv gestaltet.
Wir von SECTRA sind Ihr Partner rund um ein solches passendes Schutzkonzept
Merkmale eines modernen Videosystems
Sie möchten Ihren Betrieb durch den Einsatz einer modernen Videoüberwachung für das Firmengelände schützen? Dann nehmen Sie die Modelle von SECTRA unter die Lupe. Als Sicherheitsexperten bieten wir klug und praxisnah entwickelte Video-Technik und leistungsstarke Kameras, die diese Merkmale umfassen: intelligente Videoaufnahmen Datenüberschreibung, falls Nichtbewegungen aufgezeichnet wurden Videoaufzeichnung, die vor Gericht verwertbare Beweise liefern hohe Benutzerfreundlichkeit durch leichte Bedienung nach Maß durch passende Module erweiterbar Tag- & Nachtfunktion hohe Auflösung / 4k
- intelligente Videoaufnahmen
- Datenüberschreibung, falls Nichtbewegungen aufgezeichnet wurden
- Videoaufzeichnung, die vor Gericht verwertbare Beweise liefern
- hohe Benutzerfreundlichkeit durch leichte Bedienung
- nach Maß durch passende Module erweiterbar
- Tag- & Nachtfunktion
- hohe Auflösung / 4k
Videoüberwachung für das Firmengelände und App-Steuerung entdecken
Durch unser Zeitalter der Digitalisierung sind Sicherheitssysteme besonders bewährt und beliebt, die per App steuerbar sind. Wir von SECTRA bieten Ihnen ebenfalls solche Lösungen - wenn ein Internetanschluss vorhanden ist -, durch den Zugriff auf das Videosystem per Smartphone, Tablet oder PC hoch funktionelle Werte schaffen, ohne dass dies das Netzwerk des Unternehmens besonders belasten würde.
Erst das Konzept nach Maß macht den berühmten Unterschied. Deshalb entwickelt SECTRA jedes Sicherheitssystem - auch die Videoüberwachung für das Firmengelände - nach dem genauen Bedarf. Denn die diversen Anforderungen und Besonderheiten, die das Firmengelände und dessen Hab und Gut umschreiben, sind die Basis des passenden Sicherheitskonzepts. So wird ein Einzelladen anders kontrolliert als ein umfassendes Firmengelände, das mehrere Hektar umfasst. Es stellt auch einen wichtigen Faktor dar, ob Betriebsferien ein besonderes Schutzbedürfnis schaffen, oder ob rund um die Uhr die Pforte des Betriebs Bewachung erfordert. Wir von SECTRA bieten auch den Besuch unserer Experten. Sie führen unsere Profis durch das Gelände und erhalten passgenaue Hinweise, welches Verbesserungspotenzial rund um die Sicherheit ansteht.
Vor-Ort-Beratung
Sicherheitsupdate von Beginn an
Sämtliche Sicherheitssysteme entsprechen der Qualität "Made in Germany".
Multifunktionale Videoüberwachung
Das aufgenommene Videomaterial ist vor Gericht verwertbar
Gewährleistet einen sicheren Lebensstandard
Stabile Funkverbindungen
Erfüllt hohe sicherheitstechnische Anforderungen
Fernsteuerung per Smartphone App
Wir unterscheiden funktionelle und rechtliche Anforderungen. Rund um die Funktion der Videoüberwachung für das Firmengelände ist es das A und O, dass die betreffenden Gebäude und Flächen durch die Installation umfassend und lückenlos kontrolliert werden. Idealerweise werden mehrere Kameras eingesetzt, um den Einbrechern nicht den unbefugten Zutritt nach Sabotage einer Kamera zu ermöglichen. Rechtlich müssen Sie die Videoüberwachung des Firmengeländes so gestalten, dass diese ausschließlich dem erlaubten Zweck - also etwa dem Schutz vor Diebstahl - dient und dass durch den Einsatz von Kameras nicht die Grundrechte von Mitarbeitern, Besuchern oder Kunden eingeschränkt werden.
Der Datenschutz gilt als hohes Gut. Das Aufnehmen und Speichern von Videos tangiert persönliche Rechte und auch den Datenschutz der betreffenden Personen. Deshalb prägte das Datenschutzrecht auch den Begriff der sogenannten Zweckerreichung. Er definiert also, dass das Speichern (und natürlich auch das Aufnehmen) von Videos ausschließlich aus einem zulässigen Grund erfolgen dar. Nach der Zweckerreichung sind die Videos zu löschen. Die maximale Speicherfrist beträgt 48 Stunden. Sollte natürlich durch die Videoüberwachung für das Firmengelände ein Delikt entdeckt werden, dürfen Sie die Speicherung der Videos derart umsetzen, dass diese den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Wenn die Videoüberwachung für das Firmengelände dem Schutz des betrieblichen Hab und Gutes dient und das eigene Areal der Installationsort der Kamera ist, dürfen Sie diese Art von Technik einsetzen. Dann profitieren Sie auch dadurch, dass Sie die Anforderungen vieler Versicherer umsetzen, die Zahlungen von Leistungen auch von ausreichenden Schutzmaßnahmen des Unternehmens selbst abhängig machen. Der zweckgebundene Einsatz dient als ganz entscheidender Faktor der Zulässigkeit Ihrer Maßnahme. Natürlich dürfen die Kameras ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden. Sie müssen die Privatsphäre von Menschen berücksichtigen und die Videoüberwachung für das Firmengelände auch kenntlich machen.
Wenn Sie die Videoüberwachung für das Firmengelände einsetzen, dürfen Sie nicht grundsätzlich jeden Raum per Kamera ausstatten. Die Privatsphäre von Kunden und Mitarbeitern, Besuchern und Passanten müssen Sie unbedingt schützen. Das bedeutet, dass beispielsweise die WCs und die Waschräume nicht per Kamera von Ihnen kontrolliert werden dürfen. Betreiben Sie eventuell Fitnessstudio oder Arztpraxis, sind auch Umkleidekabinen ein Tabu, was die Videoüberwachung für das Firmengelände betrifft. Auch die Kabinen, die den Kunden von Kleidungsgeschäften als Anprobekabine dienen, dürfen nicht per Videoaufzeichnung ausgestattet werden. Sie müssen den Einsatz der Technik auch nach den DSVO-Bestimmungen dokumentieren.
Zunächst gilt grundsätzlich, dass solche Hinweise Pflicht sind. Diese Hinweis werden durch entsprechende Hinweisschilder umgesetzt, die idealerweise unterschiedliche Größen aufweisen und auch durch deren Aufmachung einen deutlich umgesetzten Hinweischarakter haben sollten. Ein Kamerasymbol gilt dabei als guter Standard. Rund um das Anbringen dieser Schilder, die nicht verdeckt werden dürfen, müssen Sie beachten, dass diese Schilder unbedingt auch den Anfang und das Ende des Areals kennzeichnen, dass durch die Videoüberwachung für das Firmengelände betroffen ist. Werden etwa auch Bürogebäude durch die Videotechnik ausgestattet, besteht die Verpflichtung, das Team vorab von diesem Einsatz zu informieren.
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SECTRA plant Einbruchschutz, Videoüberwachung und Brandwarntechnik passend zu Gebäude, Nutzung und Risiko.
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