Wir wissen, wo welche Videoüberwachung rechtlich unproblematisch ist und wie die Kameras ausgerichtet werden müssen. Setzen Sie auf ein professionelles und rechtssicheres Konzept, das zentrale Unternehmenswerte dauerhaft mit absoluter Zuverlässigkeit schützt. Laut § 6 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist die
Videoüberwachung auf dem Firmengelände erlaubt, wenn damit das Hausrecht gewahrt wird oder berechtigte Interessen verfolgt werden. Nicht erlaubt ist die Installation in privaten Bereichen der Beschäftigen, also in Waschräumen, Schlafräumen oder der Umkleide. Um diese Bereiche geht es bei der
Videoüberwachung des Firmengeländes gar nicht. In Kombination mit einer
Alarmanlage für Firmen soll verhindert werden, dass sich Unbefugte Zutritt auf das Firmengelände verschaffen können.